Wald

Burgergemeinden nutzen ihre Waldflächen für die Holzproduktion und pflegen sie als Erholungsgebiete und Naturschutzräume. Dies immer unter Berücksichtigung des regionalen Waldplans, dessen Vorgaben im Rahmen von Vereinbarungen mit den zuständigen Stellen umgesetzt werden. Der Wald dient der Allgemeinheit als Naherholungszone, der Tier- und Pflanzenwelt als Lebensgrundlage und unserer Umwelt als lebenswichtiger Sauerstoff-Lieferant sowie CO² Abnehmer.

Regeln im Wald
Nach ZGB Artikel 699 gilt in der Schweiz das freie Betretungsrecht des Waldbodens. Das im Zivilgesetzbuch geregelte Recht beinhaltet auch das freie Sammeln von Waldprodukten im «ortsüblichen Umfang» (nicht kommerziell).
Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert,

  • die Natur und andere Waldbesucher zu respektieren und Rücksicht zu nehmen
  • sich im Wald unmotorisiert zu bewegen, denn hier gilt ein allgemeines Fahrverbot für motorisierten Verkehr
  • immer auf den Wegen zu bleiben
  • den Wald möglichst nur tagsüber zu besuchen, denn in der Dämmerung und in der Nacht werden die Tiere stark gestört.


Bewirtschaftung
Das Bundesgesetz über den Wald (WaG) verpflichtet uns, die Schutz- Wohlfahrts- und Nutzfunktion des Waldes sicherzustellen.

Wissen
Hätten Sie gewusst, dass für jeden Einwohner der Schweiz etwa 66 Bäume im Wald stehen? Dass der Schweizer Wald jährlich um die Fläche des Thunersees wächst? Dass der älteste Baum der Schweiz auf 1500 Jahre geschätzt wird? Oder dass die Wald- und Holzwirtschaft 80’000 Arbeitsstellen bietet und diese Personen jährlich 4.5 Mrd Fr. Wertschöpfung tätigen? Diese und noch viel mehr spannende Fakten um den Schweizer Wald kann man auf dem Faktenblatt der Waldwirtschaft Schweiz nachlesen. Viel Spass

¹ 1 Hektare entspricht 10’000 m², also einer Fläche von 100 mal 100 Metern

Login