Was ist eine Burgergemeinde?

Burgergemeinden und burgerliche Korporationen sind durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaften und unterstehen der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Als sogenannte Personengemeinden verfügen sie - im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden - weder über öffentlich-rechtliche Territorien noch über Steuerhoheit.

Burgerrecht
Einer Burgergemeinde zugehörig ist man durch Abstammung, Adoption oder Eheschliessung. Das Burgerrecht kann zudem auf Gesuch hin von den Stimmberechtigten erteilt werden. Im Rahmen der erleichterten Einbürgerung auf Bundesebene erhält der ausländische Ehepartner von Gesetzes wegen automatisch das Burgerrecht.

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